Pro: Warum es eine Übergewinnsteuer braucht

Christoph Trautvetter

14.12.2022
  • Der Staat wendet für Maßnahmen wie Tankrabatt oder Gaspreisbremse viele Milliarden für die Krisenbewältigung auf. Das sollten die finanzieren, die es sich leisten können.
  • Wenn Krisengewinner*innen nicht ausreichend an der Krisenbewältigung beteiligt werden, verlieren Menschen Vertrauen in Staat, Gesellschaft und Gerechtigkeit.
  • Die geplante Umsetzung einer Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne hat drei große Haken. Mit der Digitalsteuer hat Frankreich schon 2019 vorgemacht, wie es anders gehen könnte.

In den Krisen der letzten Jahre hat sich der Staat hoch verschuldet, um Menschen und Unternehmen durch den Corona-Lockdown zu helfen, kostenlose Massentests zu finanzieren und die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise abzufedern. Das war richtig, doch es gibt zwei große Haken: Die Hilfen waren in der Eile nicht zielgerichtet und das Geld fehlt langfristig für wichtige und nötige Zukunftsinvestitionen.

Die fünf Wirtschaftsweisen haben deswegen vorgeschlagen, über einen Energie-Soli einen Teil des Geldes wieder zurückzuholen. Und zwar von denen, die es sich leisten können. Die Mineralölkonzerne sind dafür die optimalen Kandidaten. Bei ihnen landet nicht nur der Großteil der Energiehilfen. Zusätzlich sind sie auch Treiber der Inflation und Grund dafür, dass massive Investitionen für Gegen- und Anpassungsmaßnahmen im Zuge der Klimakrise überhaupt nötig werden. Auch aus ökonomischer Sicht spricht nichts gegen die Besteuerung von Zufallsgewinnen – bis auf ideologische Reflexe.

Übergewinne sind real und haben nichts mit Biontech zu tun

Es dürfte nur noch wenige geben, die daran zweifeln, dass die Mineralölkonzerne in den letzten Monaten massive kriegsbedingte Zufallsgewinne verbucht haben. Höhere Preise an der Tankstelle enden fast 1:1 bei den großen Mineralölkonzernen, die oft von den Tankstellen über die Raffinerien bis hin zur Förderung die ganze Wertschöpfungskette kontrollieren. Ein Teil des Tankrabatts ist vermutlich nicht bei den Kund*innen, sondern bei ihnen gelandet. Und auch die staatlichen Hilfen für Uniper überbrücken die Zeit, in der Gaskund*innen noch niedrige Preise zahlen, der Gaseinkauf aber teurer geworden ist und landen damit letztlich bei den Mineralölkonzernen.

Höhere Kosten haben die Konzerne kaum. Einzige Ausnahme: Abschreibungen auf das Russlandgeschäft und die North-Stream-Pipelines. Die meisten betroffenen Konzerne haben beides 2022 komplett abgeschrieben und damit die ausgewiesenen Gewinne verringert, was für die Berechnung der Übergewinnsteuer nicht irrelevant ist. Ob diese Investitionen komplett verloren sind, wird erst die Zukunft zeigen. Es gibt also eine gute Grundlage, um Gewinne abzuschöpfen.

Auch Biontech hat 2021 und 2022 krisenbedingt enorme Gewinne erzielt. Allerdings gibt es hier einen bedeutenden Unterschied: In der Corona-Krise gab es eine wesentliche Änderung bei der Nachfrage, nämlich nach einem neuen Impfstoff, die Biontech bedient hat. Deswegen sind die Gewinne von Biontech, anders als die der Mineralölkonzerne, keine leistungslosen Zufallsgewinne.

Doch es gibt weitere Unternehmen und Branchen, die Übergewinne einfahren: Schaut man sich beispielsweise die Pharmaindustrie oder die großen Digitalkonzerne an, findet man auch hier Übergewinne. Durch intensives Lobbying, den Aufkauf von Konkurrenten und hohe Marktmacht erzielen sie dauerhaft Renditen weit jenseits des „normalen“ Lohns für unternehmerisches Risiko. Es handelt sich nicht um Kriegs- und Zufallsgewinne, sondern um Monopolgewinne, übermäßig sind sie trotzdem. Bis die (deutschen und europäischen) Kartellbehörden diesen internationalen Konzernen irgendwann hinterherkommen, sollte auch hier ein Teil der Monopolgewinne über eine Steuer abgeschöpft werden.

Eine Übergewinnsteuer fördert Vertrauen

Die größte Angst der Gegner*innen einer Übergewinnsteuer ist, dass sie funktioniert und dass sie Schule macht. Oft wird das Beispiel angeblich verringerter Investitionen wegen einer Preisbremse für in den USA gefördertes Öl in den 80er-Jahren angeführt. Ein genauerer Blick zeigt jedoch: Der Vergleich hinkt. In den USA der 80er-Jahre war der Mineralölmarkt streng reguliert und der Klimawandel weit weg.

Die Mehrheit der Ökonom*innen ist sich einig: Investitionsentscheidungen werden basierend auf zukünftigen Gewinnerwartungen getroffen. Zufallsgewinne einmalig und rückwirkend abzuschöpfen, ändert daran per se nichts – es sei denn, die Steuer erschüttert das Vertrauen auf zukünftige Gewinne. Das Märchen vom Kapital als scheues Reh, das es nicht zu verängstigen gilt, hat für die Lobbyisten des großen Geldes hier viele Jahre gute Arbeit geleistet.

Mittlerweile wurde es von der Realität eingeholt: Kapital sucht händeringend nach profitablen Investments, fault als stetig wachsende Gewinnrücklage in den Bilanzen deutscher Konzerne vor sich hin, macht sich auf dem Wohnungsmarkt breit und akzeptierte lange Zeit negative Zinsen für Staatsanleihen. Investitionen scheitern oft am Kapazitätsmangel – bei den Bauunternehmen, bei den Behörden, bei den Zulieferern. Und die nötigen Investitionen in erneuerbare Energien haben sich seit 2010 trotz hoher Gewinne bei den Mineralölkonzernen fast halbiert.

Viel wichtiger als das Vertrauen der Investor*innen ist deshalb aktuell das Vertrauen der Menschen in Staat, Gesellschaft und Gerechtigkeit. Und Meinungsumfragen zeigen eindeutig: Das wäre schwer erschüttert, wenn es mit der Übergewinnsteuer nicht klappt. Selbst die Chefin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien e. V. fordert übrigens für ihre Branche eine Übergewinnsteuer. Grund dafür: Sie wirke sehr viel zielgerichteter und gerechter als die für die Stromproduzent*innen geplante Preisbremse.

Die Übergewinnsteuer kommt, aber nur als Minimalversion

Nach langem Widerstand und einer verpflichtenden Entscheidung der EU-Energieminister*innen folgend, soll es auch in Deutschland eine Übergewinnsteuer geben. Aber sie hat drei große Haken.

Erstens setzt Deutschland lediglich die Mindestforderungen der EU um.

Demnach gilt der sogenannte „Energiekrisenbeitrag“ für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die zu mindestens 75 Prozent Ölförderung, Kohlebergbau oder Raffinerien betreiben. Diese Unternehmen sollen 33 Prozent ihrer in Deutschland verbuchten Übergewinne abführen.

Andere Länder wie Tschechien oder Österreich gehen über diesen Mindestsatz hinaus. Und anders als beispielsweise in Italien bleibt in Deutschland der Handel zum Beispiel über das große Tankstellennetz einiger Konzerne ausgenommen. Insgesamt erwartet die Bundesregierung Einnahmen von ein bis drei Milliarden Euro für die Jahre 2022 und 2023 – also nur einen Bruchteil der in Deutschland entstandenen Übergewinne von geschätzt etwa 50 Milliarden Euro.

Zweitens ist der Energiekrisenbeitrag als EU-Abgabe ausgestaltet und basiert EU-rechtlich auf einer Sonderregel für Krisenmaßnahmen.

Das hat den Vorteil, dass die im Steuerbereich in der EU eigentlich verpflichtende Einstimmigkeit umgangen werden konnte und dass es aus Sicht des deutschen Grundgesetzes wenige Einwände gibt. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Lösung rückwirkend von den europäischen Gerichten gekippt wird.

Drittens verweisen die niedrigen Einnahmen auf ein ungelöstes Problem: Ein Großteil der Übergewinne ist irgendwo zwischen Rohölmarkt und Raffineriepreis entstanden.

Konzerne wie BP haben aber zwischen die Förderung in Ländern wie Großbritannien oder Nigeria auf der einen und den deutschen Raffinerien auf der anderen Seite Handelsgesellschaften in Steueroasen wie Singapur oder der Schweiz zwischengeschaltet. Dort landete auch vor der Krise schon ein großer Teil der Gewinne und wurde kaum besteuert, was die direkte Wirkung einer Steuer erschwert.

Doch wo ein Wille ist, ist auch ein Weg: Deutschland hat jetzt die Chance, sich auch seinen fairen Anteil an den Übergewinnen zu sichern. Staaten wie Frankreich machen mit ihren Digitalsteuern vor, wie es gehen kann.

Weiterführende Links

Mehr dazu auf der Themenseite und in der Analyse zur Übergewinnsteuer des Netzwerks Steuergerechtigkeit: https://www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/unternehmenssteuern/

CONTRA
ÜBERGEWINNSTEUER

Eine Übergewinnsteuer ist keine gute Idee: Eine rechtssichere Definition von „Übergewinnen“ ist nicht so einfach möglich – dafür ist das Konzept zu unscharf. Zudem haben Übergewinne eine Funktion, indem sie aufzeigen, wo momentan Knappheiten bestehen. Dadurch setzen sie einen Anreiz zum Markteintritt. Es gäbe andere Alternativen.

Von: Dr. Dominika Langenmayr

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Gastbeitrag im Finanzwende-Blog. Die jeweiligen Autor*innen geben nicht zwangsläufig Finanzwende Positionen wieder.

Christoph Trautvetter

Christoph Trautvetter ist Koordinator des Netzwerk Steuergerechtigkeit und Referent für die Themenbereiche Unternehmenssteuern, Steuerhinterziehung und Schattenfinanz. Vor dem Netzwerk hat er unter anderem für Teach First, KPMG und im Europaparlament gearbeitet. Er hat einen Master in Public Policy von der Berliner Hertie School und einen Bachelor in Philosophy & Economics der Universität Bayreuth. Kontakt: c.trautvetter@netzwerk-steuergerechtigkeit.de

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