Sehr geehrte Damen und Herren,
zum BaFin-Erlass der Allgemeinverfügung bzgl. Prämiensparverträge, bei denen wohl lange Zeit zu geringe Zinsen an die Kundschaft gezahlt wurden (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Pressemitteilung/2021/pm_210621_praemiensparvertraege.html), meint Julian Merzbacher, Verbraucherschutzexperte Finanzwende:
„Das ist peinlich, insbesondere für die betroffenen Sparkassen. Selbst die oft träge Finanzaufsicht BaFin schreitet ein und fordert die Institute zum Handeln auf. Damit verdeutlichen sich die Anzeichen, dass wir es mit einer Vielzahl von nicht rechtskonformen Klauseln zu tun haben. Gut, dass die BaFin hier nun endlich einschreitet.
Angesichts der Lage ist es eine Frechheit, dass gemeinwohlorientierte Sparkassen beim Thema Prämiensparen bisher auf den Faktor Zeit und damit auf Verjährungen setzen. Ansprüche von Kunden sind bereits im letzten Jahr verfallen. Dieses kundenfeindliche Agieren von öffentlich-rechtlichen Instituten muss durch die Verantwortlichen beendet werden.“
Für Fragen und Interviews können Sie gerne auf mich zukommen.
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Freundliche Grüße
Julian Merzbacher
Finanzwende Recherche
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