Gleichheit vor dem Gesetz
Wird Steuerhinterziehung so konsequent verfolgt wie Sozialleistungsbetrug?
- „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das garantiert Artikel 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes (GG).
- Doch ein neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt: Es existieren systemische Ungleichheiten zwischen der Behandlung von einkommensschwächeren Täter*innen, die Armutsdelikte begehen, und finanziell meist stark aufgestellten Wirtschaftskriminellen.
- Das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen kann durch eine solche Ungleichbehandlung nachhaltig geschädigt werden. Der Report skizziert erste gesetzliche und strukturelle Handlungsoptionen, um das Vertrauen wieder zu stärken.
Die gleichmäßige Anwendung geltender Gesetze ist nicht nur im Grundgesetz verankert, sie ist für das Vertrauen in den Rechtsstaat, die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt unerlässlich.
Ein neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt jedoch: Im deutschen Rechtssystem existieren systemische Ungleichheiten. Einkommensschwächere Täter*innen von sogenannten Armutsdelikten müssen damit rechnen, dass Behörden und Justiz gegen sie härter vorgehen, als gegen finanziell meist stark aufgestellte Wirtschaftskriminelle.
Untersucht wurden hierfür die gesetzlichen Regelungen sowie die Verwaltungs- und Strafverfolgungspraktiken aus verschiedenen Blickwinkeln. Außerdem erfolgte eine Auswertung der statistischen Grundlagen zu Wirtschaftskriminalität und zu Sozialleistungsbetrug.
Ungleichbehandlung auf mehreren Ebenen sichtbar
Dass Wirtschaftsstraftäter*innen in Deutschland grundsätzlich milder behandelt werden als andere Kriminelle zeigt sich sowohl auf gesetzlicher Ebene als auch in der Rechtspraxis.
- So fehlt es beispielsweise an einem Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung und Steuerhinterzieher*innen genießen das Privileg, durch Selbstanzeige straffrei bleiben zu können.
- Auf Verwaltungsebene zeigt sich: Die Behörden schauen bei der Bewilligung von Bürgergeld (heute: Grundsicherungsgeld) ganz genau hin. Bei Anträgen von im Ausland ansässigen Finanzinstituten und großen Unternehmen auf Erstattung von deutscher Kapitalertragsteuer kommen sie hingegen mit der Prüfung nicht hinterher.
- Bei der Strafverfolgung fällt es deutschen Behörden leicht, einzelne Fälle von Armutskriminalität zu sanktionieren. Aber bei der Verfolgung schwerer Wirtschaftskriminalität sind sie wenig wehrhaft.
Eine Auswertung der dazu verfügbaren Statistiken ergab zudem, dass sich Gestalt, Ausmaß und Bedeutung von Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug sowie das Handeln von Verwaltung und Justiz in diesen Bereichen empirisch nur begrenzt und in Teilen widersprüchlich abbilden. Damit werden sie ihrem eigentlichen Zweck nicht gerecht.
Verwaltung und Justiz verfolgen und ahnden somit gravierende Fälle von Wirtschaftskriminalität weniger konsequent als Fälle von Sozialleistungsbetrug.
Dies liegt an verschiedenen strukturellen Problemen, unter denen Behörden und Gerichte leiden: Es fehlt insbesondere an ausreichend Fachpersonal, einer einheitlichen, modernen IT-Infrastruktur sowie an Informationsaustausch und Zusammenarbeit der vielen unterschiedlichen Behörden in Deutschland. Deshalb sind sie mit großen, komplexen Fällen von gravierender Wirtschaftskriminalität, bei denen die Gegenseite zudem starke Gegenwehr leisten kann, häufig überfordert.
Armutsdelikte, wie beispielsweise Sozialleistungsbetrug, können Behörden in ihrer derzeitigen Organisation hingegen leichter bewältigen, zumal die Gegenseite regelmäßig wenig Gegenwehr leisten kann.
Eine gleichmäßige Rechtsdurchsetzung wäre möglich
Systemische Ungleichbehandlungen sollten abgebaut werden, um das Vertrauen in demokratische Institutionen und Justiz wieder zu stärken. Wenn Wirtschaftskriminalität effektiv(er) verfolgt würde, würden zudem Milliarden an illegal erlangten Steuergeldern zurückgefordert werden können, welche Deutschland dringend für Reformen und die öffentliche Daseinsvorsorge benötigt.
Deshalb skizziert der Report auch erste gesetzliche und strukturelle Handlungsoptionen, welche die Verfolgung und Ahndung gravierender Fälle von Wirtschaftskriminalität stärken könnten:
- Auf Verwaltungsebene könnte insbesondere eine interdisziplinär besetzte und auf international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung spezialisierte Ermittlungseinheit auf Bundesebene den entscheidenden Unterschied machen.
- Auf materiell-rechtlicher Ebene könnten insbesondere ein Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung, ein Gleichlauf von Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen sowie eine Spiegelserverpflicht gegen gezielten Datentransfer ins Ausland helfen, Wirtschaftskriminalität effektiver zu verfolgen und damit Ungleichheiten abzubauen.
Wirtschaftskriminalität endlich ernsthaft bekämpfen
Gerade in Zeiten, in denen die Demokratie von radikalen Kräften angegriffen wird, gilt es einen weiteren Vertrauensverlust in den Rechtsstaat und seine Institutionen zu verhindern. Eine gleichmäßige Durchsetzung der Gesetze, auch gegenüber Wirtschaftskriminellen, ist dafür unerlässlich.
Unterstützt wurde Finanzwende Recherche bei diesem Report von Frau Privatdozentin Dr. habil. Bögelein und Herrn Reichmann von der Universität Köln (Institut für Kriminologie). Mit ihrem Gutachten „Soziale Ungleichheit in der Strafverfolgung“ ergänzen die Autor*innen die Thematik um eine kriminologische Perspektive und um Vorschläge, wie Diskriminierungen zum Nachteil sozioökonomisch schwacher Personen abgebaut werden können. Zusammen mit den von Finanzwende Recherche erarbeiteten Handlungsoptionen können sie dazu anregen, Ungleichheit in der Strafverfolgung zu reduzieren.
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