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Presse­mitteilung

Neues Gutachten zum digitalen Euro: Darf die EZB das überhaupt?

02.09.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

Darf die EZB das überhaupt? Neues Gutachten liefert erste wettbewerbsrechtliche Überprüfung des digitalen Euros 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem digitalen Euro will die Europäische Zentralbank (EZB) Europas Abhängigkeit von internationalen Zahlungsanbietern verringern und die Rolle des Euros als öffentliches Geld in der digitalen Welt stärken. Doch mit seiner Einführung wird zugleich in einen bislang weitgehend privat organisierten Markt eingegriffen; Kritiker*innen bewerten diesen Schritt als „unverhältnismäßig“. Ein neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Thomas Weck im Auftrag von Finanzwende Recherche untersucht erstmals die wettbewerbsrechtliche Einordnung dieses Eingriffs durch die EZB.

Der digitale Euro ist nicht nur Mittel hoheitlicher Geldpolitik, sondern auch Marktgestaltung. Denn wo das Eurosystem Zahlungsinfrastruktur bereitstellt, handelt es wirtschaftlich – und muss sich am Wettbewerbsrecht messen lassen“, sagt Prof. Dr. Thomas Weck, Autor des Gutachtens.

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Einführung und Nutzung des digitalen Euro im Rahmen der Geldpolitik des Eurosystems als hoheitliche Tätigkeit einzuordnen sind. Das Eurosystem handele insoweit als Träger öffentlicher Gewalt und nicht als Unternehmen. Die geplante Basisinfrastruktur für den digitalen Euro ist nach Einschätzung des Gutachtens zwar eine unternehmerische Tätigkeit. Die Markteingriffe, die mit gesetzlichen Vorteilen für diese Infrastruktur verbunden sind, lassen sich aber mit ihrem Beitrag zur Geldpolitik rechtfertigen.

Zudem beeinflussen neue Formen digitalen Geldes, etwa große private Stablecoins, die Rolle des Euros in seiner jetzigen Form. Das Gutachten kommt insofern zu einer bemerkenswerten Einschätzung: Nachdem die EZB einen Bedarf für den digitalen Euro identifiziert hat, stellt das institutionelle Gleichgewicht der EU-Organe Anforderungen an den EU-Gesetzgeber. Die Ausgestaltung der relevanten Regeln muss die EZB nämlich in die Lage versetzen, ihre geldpolitischen Aufgaben unter veränderten digitalen Marktbedingungen effektiv wahrnehmen zu können.

Der digitale Euro ist weit mehr als ein weiterer Wettbewerber im Zahlungsmarkt. Als Mittel hoheitlicher Geldpolitik darf seine Funktion nicht eingeschränkt werden. Stablecoins großer und mächtiger Big-Tech-Konzerne können durch ihre potenzielle Größe und Reichweite zur Gefahr für den digitalen Euro werden. Mit diesem Risiko muss sich der europäische Gesetzgeber auseinandersetzen“, sagt Carolina Melches.

„Ob Europa den digitalen Euro braucht, entscheidet die EZB. Ob er kommt und wie er ausgestaltet wird, entscheidet der europäische Gesetzgeber“, sagt Prof. Dr. Weck.

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass der digitale Euro in seiner derzeit geplanten Ausgestaltung zu rechtfertigen ist. Zugleich macht es deutlich, dass bei seiner konkreten Ausgestaltung die Schnittstelle zwischen hoheitlicher Geldpolitik und Wettbewerb beachtet werden muss.

Zum gesamten Gutachten gelangen Sie hier: https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/digitalisierung-finanzsektor/rechtsgutachten-zum-digitalen-euro/

Bei Fragen und Interviewwünschen können Sie gerne auf uns zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Henriette Pflug
Finanzwende Recherche
Motzstraße 32, 10777 Berlin
Mobil: +49 160 94 94 1837

presse@finanzwende-recherche.de 

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