Sehr geehrte Damen und Herren,
Gleichheit vor dem Gesetz: Neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt systemische Ungleichheiten bei der Strafverfolgung von Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug
Sehr geehrte Damen und Herren,
„alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – das garantiert Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Bei der tatsächlichen Durchsetzung sieht das in Deutschland allerdings anders aus, wie ein neuer Report von Finanzwende Recherche zeigt.
Untersucht wurden gesetzliche Regelungen, Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis sowie die verfügbaren statistischen Grundlagen zu Wirtschaftskriminalität und Sozialleistungsbetrug. Das Ergebnis: Einkommensschwächere Menschen, die sogenannte Armutsdelikte begehen, müssen in vielen Fällen mit einer konsequenteren Verfolgung rechnen als finanziell meist deutlich besser aufgestellte Wirtschaftskriminelle.
Ein zentraler Befund des Reports: Ungleichheiten sind sowohl im geltenden Recht als auch in der Verwaltungs- und Strafverfolgungspraxis angelegt. So gibt es bislang keinen eigenständigen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung. Zudem ermöglicht die strafbefreiende Selbstanzeige unter bestimmten Voraussetzungen, dass Steuerhinterziehung trotz erheblicher finanzieller Schäden ohne Strafe bleibt.
Auch in der Praxis zeigt sich ein deutliches Muster: Fälle von Sozialleistungsbetrug lassen sich für Behörden vergleichsweise leicht ermitteln und verfolgen. Komplexe, international organisierte Wirtschaftskriminalität dagegen bindet Ermittler oft über Jahre und erfordert erhebliche Ressourcen. Hinzu kommen strukturelle Defizite im Behördenapparat, etwa bei Personal, IT-Ausstattung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden, die die Verfolgung großer, komplexer Fälle zusätzlich erschweren.
„Es geht nicht darum, Sozialleistungsbetrug zu verharmlosen, sondern darum, mit demselben Maßstab zu messen“, sagt Anne Brorhilker, Geschäftsführerin von Finanzwende Recherche. „Wer dem Staat Millionen oder Milliarden entzieht, darf nicht davon profitieren, dass unsere Behörden für komplexe Wirtschaftskriminalität schlechter aufgestellt sind als für einfach zu ermittelnde Armutsdelikte.
Die Ursachen dafür, dass schwere Wirtschaftskriminalität häufig an den Grenzen unseres Strafverfolgungssystems scheitert, sind vielfältig – das ist aber keine Begründung, den Zustand hinzunehmen. Wir brauchen eine politische Debatte darüber, wie wir diese strukturellen Probleme überwinden.“
Der Report skizziert deshalb erste mögliche gesetzliche und strukturelle Maßnahmen: eine interdisziplinäre Ermittlungseinheit auf Bundesebene für international organisierte Geldwäsche und Steuerhinterziehung, einen Verbrechenstatbestand für schwere Steuerhinterziehung sowie eine Spiegelserverpflicht, um den Verlust wichtiger Beweismittel zu verhindern. Auch eine bessere technische und personelle Ausstattung der zuständigen Ermittlungs- und Justizbehörden hält der Report für notwendig.
„Gleichheit vor dem Gesetz ist kein abstraktes Versprechen, sie muss im Alltag der Strafverfolgung erfahrbar sein. Gerade weil das Vertrauen in demokratische Institutionen ohnehin unter Druck steht, muss der Rechtsstaat Wirtschaftskriminalität endlich mit derselben Konsequenz bekämpfen wie Delikte von Menschen mit weniger finanziellen Möglichkeiten“, sagt Brorhilker.
Nicht zuletzt könnte eine effektivere Verfolgung von Wirtschaftskriminalität dem Staat erhebliche Mittel sichern; Geld, das angesichts des hohen Finanzierungsbedarfs für öffentliche Daseinsvorsorge dringend gebraucht wird.
Ergänzt wird der Report durch ein Gutachten von Privatdozentin Dr. habil. Bögelein und Herrn Reichmann vom Institut für Kriminologie der Universität zu Köln. Das Gutachten „Soziale Ungleichheit in der Strafverfolgung“ beleuchtet die Thematik aus kriminologischer Perspektive und entwickelt Vorschläge zum Abbau von Diskriminierungen zulasten sozioökonomisch schwächerer Menschen.
Zum gesamten Report gelangen Sie hier: https://www.finanzwende-recherche.de/unsere-themen/finanzkriminalitaet/gleichheit-vor-dem-gesetz-wird-steuerhinterziehung-so-konsequent-verfolgt-wie-sozialleistungsbetrug/
Das Gutachten finden Sie hier: https://www.finanzwende-recherche.de/wp-content/uploads/Gutachten_Soziale_Ungleichheit.pdf
Bei Fragen und Interviewwünschen können Sie gerne auf uns zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Pflug
Finanzwende Recherche
Motzstraße 32, 10777 Berlin
Mobil: +49 160 94 94 1837